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Aquamarin

Wichtiges über Verordnungen

Logopädische Praxis Christiane Strunk

Die logopädische Therapie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Bei Bedarf erhalten Sie eine ärztliche Verordnung für eine Sprech-, Sprach- oder Stimmtherapie.

Verordnende Ärzte können sein

    • Kinderärzte
    • Hals-, Nasen-, Ohrenärzte
    • PhoniaterInnen
    • Allgemeinmediziner
    • NeurologInnen
    • Kinder- und JugendpsychaterInnen
    • KieferorthopädInnen
    • ZahnärztInnen

Bei Vorliegen der ärztlichen Verordnung übernehmen gesetzliche und private Krankenkassen die Behandlungskosten.

Die Therapie für Kinder ist immer zuzahlungsfrei, Erwachsene können ggf. von der Zuzahlung befreit werden.

Ansonsten zahlen Erwachsene ab Vollendung des 18. Lebensjahres einen Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten und 10 Euro Rezeptgebühr.

Bei der persönlichen oder telefonischen Anmeldung (auch per E-Mail) vereinbare ich mit Ihnen einen Termin zum Erstgespräch und zur Befunderhebung. Anschließend erarbeite ich für Sie einen individuellen Therapieplan, an den sich ggf. weitere Termine anschließen.

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