Verordnende Ärzte können sein
Bei Vorliegen der ärztlichen Verordnung übernehmen gesetzliche und private Krankenkassen die Behandlungskosten.
Ansonsten zahlen Erwachsene ab Vollendung des 18. Lebensjahres einen Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten und 10 Euro Rezeptgebühr.
Bei der persönlichen oder telefonischen Anmeldung (auch per E-Mail) vereinbare ich mit Ihnen einen Termin zum Erstgespräch und zur Befunderhebung. Anschließend erarbeite ich für Sie einen individuellen Therapieplan, an den sich ggf. weitere Termine anschließen.